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Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Unternehmen haben die Möglichkeit, zur Verringerung Ihrer Eigenbelastung, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Denn nach dem Arbeitssicherheitsgesetz kann der Unternehmer die sicherheitstechnische Betreuung seines Unternehmens auch durch die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit sicherstellen. Als Unternehmer müssen Sie also nicht alles selbst machen, sondern die Gesetzgebung erlaubt es Ihnen, uns als Fachkraft fürs Arbeitssicherheit zu bestellen, um Ihnen zuzuarbeiten. Wir helfen Ihnen kompetent und zuverlässig, Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, seiner Vorschriften und Richtlinien zu genügen. Die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet viele Vorteile:- Neutrale und wertfreie Betrachtung der betrieblichen Situation.- Die Freistellung und Qualifizierung von betrieblichen Personal entfällt.

  • Entlastung der Betriebsleitung
  • Messgeräte für die Arbeitsplatzanalyse müssen nicht vorgehalten werden

Als überregional tätige externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit jahrelanger Erfahrung betreuen wir Betriebe nach DGUV Vorschrift 2 als Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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Unsere Dienstleitungen umfasst folgende Maßnahmen

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  • Regelmäßige Begehungen:

Die Begehung ihres Betriebes erlaubt es, gemeinsam mit Ihnen bzw. mit einem BeauftragtenIhrerseits die Bedingungen an den Arbeitsplätzen untersuchen.

  • Arbeitsschutzausschusssitzung

Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen.

Der Arbeitsausschuss  (ASA) ist ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird ab einer Betriebsgröße mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben ( § 11 Arbeitssicherheitsgesetz -ASIG).

  • Gefährdungsbeurteilung:

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung. DerArbeitgeber hat durch eine Beurteilung die für Beschäftigten mit der Arbeit verbundenGefährdungen zu ermitteln und Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen(§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetz). Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von Ihm festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis Ihrer Überprüfung sind schriftlich festzuhalten.

  • Betriebsanweisungen:

Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschrift verlangen, Betriebsanweisungen vorzuhalten.Dies gilt sowohl für Maschinen und Anlagen, als auch für Arbeits- und Gefahrstoffe. Wir erstellen Ihnen diese Betriebsanweisungen.

  • Unterweisungen:

In fragen des Unfall- und Gesundheitsschutzes müssen Ihre Mitarbeiter regelmäßig unter-wiesen werden ( Arbeitsschutzgesetz §12) Nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, sind die Unterweisungen mindestens einmal Jährlich durchzuführen. Wir schulen Ihre Vorgesetzten und Ihre Mitarbeiter.

  • Gefahrstoffkataster:

Haben Sie Gefahrstoffe in Ihrem Unternehmen sind sie verpflichtet, ein Gefahrstoffverzeichniszu führen. Wir übernehmen dessen Erstellung, Prüfung und Einstufung.

  • Persönliche Schutzausrüstung:

Persönliche Schutzausrüstung ist, wenn nötig, vom Arbeitgeber zu stellen. Wir beraten Sie gerne.•Lärmmessung:Lärm ist gesundheitsschädlich. Wir führen Arbeitsplatzmessungen durch und erstellen ein Lärmprotokoll. 

  • Beleuchtungsmessung:

Ausreichende Beleuchtung ist wichtig für einen Arbeitsplatz, sowohl um Unfälle zu vermeiden, aber auch um Leistungsfähigkeit und Qualität zu sichern. Wir überprüfen Ihre Arbeitsplätze und erarbeiten, wenn nötig, Lösungsvorschläge.

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Über uns

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Wir sind Ihr Partner rund um das Thema Qualitätsmanagement.

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Zertifiziert

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Kontakt

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Cosafe GmbH
Unternehmensberatung
Elsiger Straße 74
D-53881 Euskirchen
Tel.: 02251-77394-30
Fax: 02251-77394-31
Email:Info@cosafe.de

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Impressum & Datenschutz

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